1. Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma EULENSTEIN gestattet. Für alle Angebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der ortsüblichen Käufer- und Verkäuferprovision. Eine Tätigkeit auch für den anderen Teil ist gestattet.
2. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Erbbaurecht statt Kauf.
3. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande kommende Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen Gründen rückgängig gemacht, bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Die Provision wird fällig am Tage des Vertragsabschlusses. Die Provision ist in den Preisen unserer Angebote nicht enthalten. Die Provisionsberechnung für Nachweis oder Vermittlung erfolgt aufgrund der im Angebot festgelegten Höhe zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Der Auftraggeber kann sich nur dann darauf berufen, ein angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er der Firma EULENSTEIN dies innerhalb von 4 Tagen nach Zugang des Angebots mitteilt und der Firma EULENSTEIN gleichzeitig nachweist, woher und wann er die Kenntnis des Objektes erlangt hat. Andernfalls gilt der Nachweis des Objektes als von uns erfolgt.
5. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige Angaben zu erhalten, eine Haftung für deren Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend.
Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehaltlich.
6. Obige Bedingungen gelten auch für mündlich erfolgte Angebote.
7. Weitergehende mündliche Abreden sind nur gültig, wenn sie von der Firma EULENSTEIN schriftlich bestätigt werden.
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin
E U L E N S T E I N
Finanz- und Immobilienservice
Dipl. – Ing. Gerd Eulenstein
Genfenbergstr. 11
13595 Berlin